StudIT ist Teil des Dezernats V – Internationale Angelegenheiten – Studium und Studierendenaustausch der Universität Tübingen. Bei den Veranstaltungen handelt es sich somit um Veranstaltungen der Universität Tübingen.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle StudIT-Veranstaltungen. Mit der Anmeldung für eine Veranstaltung werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
ABMELDUNG / NICHT-TEILNAHME
Teilnahmebeiträge werden von StudIT bei Abmeldung nicht zurückerstattet. Wenn der angemeldete Teilnehmer/die angemeldete Teilnehmerin einen Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin stellt, kann StudIT die Teilnahmeberechtigung auf diese Person übertragen. Dies ist im Vorfeld der Veranstaltung mit StudIT abzusprechen. Auch bei Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig.
ABSAGE EINER VERANSTALTUNG DURCH STUDIT
Wird eine Veranstaltung wegen zu niedrigen Teilnehmerzahlen, schlechtem Wetter oder aus anderen Gründen abgesagt, werden Teilnahmebeträge komplett zurückerstattet. Andere Ansprüche entstehen nicht.
ÄUSSERE UMSTÄNDE
Programmänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere wenn die äußeren Umstände, wie z.B. schlechtes Wetter, dies erforderlich machen. Wir bemühen uns in diesen Fällen um die Durchführung eines Alternativprogramms. Wenn die Veranstaltung stattfindet, ist eine Erstattung des Teilnahmebetrags nicht möglich. Es entstehen auch keine anderen Ansprüche.
UNFALLVERSICHERUNG
Regulär immatrikulierte Studierende der Universität Tübingen sowie Austauschstudierende aus dem Nicht-EU-Ausland, die an der Universität Tübingen immatrikuliert sind, sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg während der Exkursion unfallversichert. Nicht abgedeckt sind private Angelegenheiten während der Exkursion (z.B. Gang zum Supermarkt, Toilettengang).
Für Austauschstudierende aus dem EU-Ausland stellt sich die Rechtslage anders dar. Nach Art. 11 Abs. 3 lit. EG VO 883/2004 gilt bei der Frage nach der Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts für die Studierenden aus dem EU-Ausland das so genannte Wohnortprinzip. D. h., dass allein das Recht anzuwenden ist, in dem der Studierende wohnt. Ein wichtiges Kriterium für die Feststellung des Wohnorts bei Studierenden ist, ob ihnen das Austauschstudium durch ihre Eltern im EU-Ausland finanziert wird (Wohnort ist dann da, wo die Einkommensquelle sitzt). Ausnahmsweise kommt Versicherungsschutz für diese Austauschstudierenden über die Universität Tübingen in Betracht, wenn die Austauschstudierenden neben ihrem Studium einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf bei der Unfallkasse Baden-Württemberg: info@ukbw.de
Teilnehmer/innen an den Exkursionen, die nicht als Studierende der Universität Tübingen immatrikuliert sind (z.B. Praktikant/innen, externe Teilnehmer/innen), sind nicht über die Unfallkasse Baden-Württemberg gegen Unfälle versichert, sondern nehmen als Privatpersonen an den Exkursionen teil. Diesen Teilnehmer/innen wird geraten, privat Vorsorge zu treffen.
HAFTUNG
Die Universität Tübingen haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Universität Tübingen haftet insbesondere nicht im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die die Teilnehmer/Innen während der Veranstaltung mit sich führen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
DATENSCHUTZ
Die erhobenen Daten werden von uns nur zur Verwaltung der jeweiligen Veranstaltung genutzt. Bei Veranstaltungen, die durch den DAAD finanziell unterstützt werden, wird dem DAAD eine Teilnehmerliste mit Name, Herkunftsland, ERASMUS-Status und Unterschrift zugeleitet.
FOTOS
Fotos, die von uns während der Veranstaltungen gemacht werden, können von uns an andere Teilnehmer aus Erinnerungsgründen weitergeleitet werden. Ebenso können wir diese Fotos auf den von uns betriebenen Internetseiten (StudIT-Homepage, StudIT-Facebookseite, StudIT Instagram) veröffentlichen. Bitte lasst es uns wissen, wenn ihr damit nicht einverstanden seid.